Kontakt aufnehmen

Schreiben Sie uns Ihr Anliegen. Sie können Ihre E-Mail-Adresse angeben, wenn Sie eine Antwort möchten, oder die Anfrage anonym abschicken.

Fehler melden

Beschreiben Sie kurz, was nicht funktioniert hat. Wir schauen uns das an.

Förderung · Stand: August 2026

Photovoltaik-Förderung: Was Sie 2026 wissen sollten

Förderungen verändern den tatsächlichen Endpreis einer Solaranlage oft stärker als jede Preisverhandlung. Diese Seite fasst die wichtigsten Eckpunkte auf Bundesebene zusammen und erklärt, warum Förderung am fairen Angebotsvergleich nichts ändert.

Bundesebene: die wichtigsten Eckpunkte

Wichtige Änderung ab 2027: EEG-Reform angekündigt

Das Bundeswirtschaftsministerium hat in einem Referentenentwurf angekündigt, die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen bis 25 kWp ab 2027 einzustellen - Betreiber sollen ihren Überschussstrom stattdessen direkt an der Strombörse vermarkten. Das ist Stand August 2026 ein Entwurf, kein final beschlossenes Gesetz - wer noch 2026 eine Anlage in Betrieb nimmt, sichert sich die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gültige Festvergütung für die gesamten 20 Jahre, unabhängig von der Reform.

Länder und Kommunen: regional sehr unterschiedlich

Nur noch ein Teil der Bundesländer hat aktuell eigene Förderprogramme - mehrere frühere Landesprogramme wurden ohne Nachfolger eingestellt. Kommunale Zuschüsse (teils bis zu niedrigem fünfstelligem Bereich, je nach Gemeinde völlig unterschiedlich) sind deshalb oft die relevantere Ebene. Eine aktuelle, nach Bundesland und Zielgruppe filterbare Übersicht bietet die öffentliche Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de) - dort finden Sie die für Ihren Wohnort tatsächlich gültigen Programme, aktueller als jede statische Liste es sein kann.

Was das für Ihren Angebotsvergleich bedeutet

Förderungen ändern nichts an der Grundlogik des Vergleichs: der faire Maßstab bleibt der Preis vor Förderung, weil Förderungen unabhängig vom gewählten Handwerksbetrieb greifen. Bei Roofora vergleichen Sie zunächst unverbindliche Festpreis-Angebote mehrerer Betriebe - erst danach lohnt sich der Blick auf die für Sie zutreffenden Förderprogramme.

Ausführlicher Förder-Ratgeber (DE & Österreich)

Häufige Fragen

Muss ich die Förderung vor oder nach der Angebotseinholung beantragen?

Der Förderantrag muss bei praktisch allen Landes- und Kommunalprogrammen gestellt werden, bevor die Anlage gekauft oder montiert wird - planen Sie das ein, sobald erste Angebote vorliegen, nicht erst nach der Auftragsvergabe.

Warum nennt diese Seite keine Bundesland-Fördersätze im Detail?

Weil sich Landes- und Kommunalprogramme laufend ändern und wir dafür keine belastbar aktuelle eigene Datengrundlage pflegen können - die offizielle Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de) ist dafür die verlässlichere, tagesaktuelle Quelle.

Ändert sich meine Einspeisevergütung nachträglich, wenn sich die Gesetzeslage ändert?

Nein - die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme geltende Vergütung gilt für 20 Jahre fest, unabhängig von späteren Gesetzesänderungen für neue Anlagen.